Annahme von Bodenaushub

An unserem Standort in Halfing nehmen wir unbedenklichen Bodenaushub zur Verfüllung an. Bitte beachten Sie, dass vor der Anlieferung eine Verantwortliche Erklärung (VE) erforderlich ist. Sobald das Material geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie eine Annahmeerklärung (AE). Nur danach kann der Bodenaushub angeliefert werden.

Abgabeprozess

Schritt 1: Anlieferung und Prüfung durch den Laderfahrer

Beim Anliefern des Bodenaushubs ist es wichtig, dass Sie dem Laderfahrer das Material vorzeigen. Der Laderfahrer prüft das Material visuell und stellt sicher, dass es den Angaben in der Verantwortlichen Erklärung (VE) entspricht. Ist alles in Ordnung, weist er Ihnen einen geeigneten Abladeplatz zu.

Schritt 2: Abweisung bei Abweichungen

Sollte das Material nicht den Angaben in der VE entsprechen oder es sich um ungeeignetes Material handeln, wird die Fuhre vor Ort abgewiesen. In diesem Fall kann der Aushub nicht entladen werden, und Sie müssen ihn wieder abtransportieren.

Schritt 3: Kostenpflichtige Entfernung von ungeeignetem Material

Falls ungeeignetes Material bereits abgekippt wurde, wird dieses kostenpflichtig wieder aufgeladen und entfernt. Dies stellt sicher, dass nur zulässiges Material an der Verfüllstelle verbleibt und die Umweltauflagen eingehalten werden.

Welchen Aushub Sie bei uns abgeben können:

Unbedenklicher Bodenaushub

Bodenmaterial ohne Schadstoffe, das sicher und umweltfreundlich verwendet werden kann.

Bodenaushub der Verfüllqualität Z-0

Material, das die erforderlichen wasserwirtschaftlichen Standards erfüllt und für die Verfüllung zugelassen ist.

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Josef Murner
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